- Prüfungsvermerk
- Prü|fungs|ver|merk
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Prüfungsvermerk — Prü|fungs|ver|merk, der: Vermerk über die ↑ Prüfung (1) auf Richtigkeit o. Ä. * * * Prü|fungs|ver|merk, der: Vermerk über die ↑Prüfung (1) auf Richtigkeit o. Ä … Universal-Lexikon
Prüfungsvermerk — Vermerk über eine erfolgte betriebswirtschaftliche ⇡ Prüfung. Vgl. auch ⇡ Bestätigungsvermerk … Lexikon der Economics
Fahrzeugbeförderung — (transport des voitures et du matériel roulant; trasporti di equipaggi e di altri veicoli). Hierbei sind zu unterscheiden: 1. Fahrzeuge, die zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen und auf Eisenbahnwagen verladen werden, also… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Planfeststellung — nennt man in Preußen und anderen deutschen Staaten das bei der landespolizeilichen Prüfung der Entwürfe für neue Eisenbahnen sowie für die Umgestaltung und Ergänzung von Eisenbahnanlagen zu beobachtende Verfahren. (Wegen des… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Bestätigungsvermerk — Der Bestätigungsvermerk ist das Gesamturteil eines Abschlussprüfers nach der Prüfung eines Jahresabschlusses. Darin beurteilt der Prüfer die Übereinstimmung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes mit den für das Unternehmen geltenden… … Deutsch Wikipedia
Versagungsvermerk — Der Bestätigungsvermerk ist das Gesamturteil eines Abschlussprüfers nach der Prüfung eines Jahresabschlusses. Darin beurteilt der Prüfer die Übereinstimmung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes mit den für das Unternehmen geltenden… … Deutsch Wikipedia
Parteienfinanzierung — Par|tei|en|fi|nan|zie|rung 〈f. 20〉 Finanzierung politischer Parteien aus öffentlichen Mitteln, Spenden, Mitgliedsbeiträgen u. a. * * * Par|tei|en|fi|nan|zie|rung, die: Finanzierung politischer Parteien aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden von… … Universal-Lexikon
Publizität — I. Begriff:Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Betriebsgeschehen, die Lage und Erfolge einer Unternehmung sowie über die Ursachen ihrer geschäftlichen Entwicklung. P. liegt grundsätzlich im Interesse des Betriebes, soweit sie seinen… … Lexikon der Economics